AMLA konkretisiert Geldwäscheprüfungen im Glücksspiel

Die europäische Geldwäschebehörde AMLA hat am 1. Oktober 2026 finale Entwürfe technischer Standards vorgelegt, die konkretisieren sollen, wann mehrere Glücksspielzahlungen als zusammenhängende Transaktionen gelten. Für Online-Casinos und Compliance-Verantwortliche bedeutet das: KYC-Prozesse könnten sich spürbar verändern – noch bevor die Regeln offiziell in Kraft treten.

 

AMLA legt drei Standards für Transaktionen und Sorgfalt vor

Am 1. Oktober 2026 hat die europäische Geldwäschebehörde AMLA drei Sätze regulatorischer technischer Standards finalisiert und der EU-Kommission zur Annahme vorgelegt. Aktuelle Casino Nachrichten zeigen, wie stark dieses Thema die Branche beschäftigt.

Die Standards betreffen unter anderem die Frage, wann mehrere Zahlungen als zusammenhängende Transaktionen gelten. AMLA nennt dabei drei wesentliche Anhaltspunkte, um den Missbrauch durch gestückelte Zahlungen zu verhindern. Die Entwürfe gelten noch nicht offiziell; erst nach Annahme durch die EU-Kommission und Veröffentlichung im Amtsblatt treten sie in Kraft.

Die 2.000-Euro-Schwelle im Glücksspiel bleibt nur ein Anknüpfungspunkt

Die 2.000-Euro-Schwelle im Glücksspiel ist keine Neuheit der AMLA-Standards. Sie besteht bereits im geltenden EU-Geldwäscherecht und verpflichtet Anbieter, bei gelegentlichen Transaktionen ab diesem Betrag Sorgfaltspflichten anzuwenden.

Wichtig für Spieler: Diese Schwelle bedeutet nicht, dass eine Identitätsprüfung erst ab 2.000 Euro beginnt. Casinos können KYC-Prüfungen jederzeit und unabhängig vom Betrag einleiten, wenn Risikoindikatoren vorliegen. Die neuen AMLA-Standards sollen lediglich präzisieren, wie zusammenhängende Transaktionen bei der Schwellenberechnung zu berücksichtigen sind.

Was die neuen Regeln für Online-Casinos bedeuten

Für Online-Casinos könnten die AMLA-Standards spürbare Folgen für KYC- und Payment-Prozesse haben. Wer heute mehrere kleinere Einzahlungen desselben Kunden in kurzer Abfolge verarbeitet, muss künftig prüfen, ob diese als zusammenhängende Transaktion gelten.

Besonders relevant sind sogenannte Split-Zahlungen, bei denen ein Kunde denselben Betrag auf mehrere Transaktionen aufteilt. Treffen dabei Kriterien wie gleicher Kunde, zeitliche Nähe und vergleichbarer Zweck zusammen, könnte die 2.000-Euro-Schwelle auch ohne Einzelzahlung in dieser Höhe ausgelöst werden.

Kriterien für zusammenhängende Transaktionen

Die AMLA definiert spezifische Faktoren, die zur Identifizierung verbundener Zahlungen herangezogen werden:

Kriterium Beschreibung
Identität Es handelt sich um denselben Kunden.
Zeitfaktor Die Zahlungen erfolgen in zeitlicher Nähe zueinander.
Zweck Es liegt ein vergleichbarer Transaktionszweck vor.

Noch nicht verbindlich

Bevor die technischen Standards rechtlich verbindlich werden, müssen sie von der EU-Kommission förmlich angenommen werden. Erst danach erfolgt die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Inkrafttreten gilt eine Übergangsfrist: Anbieter haben in der Regel sechs Monate Zeit, ihre Prozesse anzupassen.

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Seit seiner Kindheit hat Nils gerne gelesen und selbst Texte geschrieben. Nach jahrelanger Unschlüssigkeit, was den späteren Beruf angeht, führte währ...

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