Angaben zum Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten
Nach Art. 13 Abs. 1 lit. a DSGVO muss die Datenschutzerklärung den vollständigen Namen und die Kontaktdaten des datenschutzrechtlich Verantwortlichen enthalten – also der Stelle, die für die Datenverarbeitung zuständig ist. Sofern gesetzlich vorgeschrieben, müssen auch die Kontaktdaten eines Datenschutzbeauftragten angegeben werden. Ist der Verantwortliche nur mit einem Postfach oder einer anonymen Firmenbezeichnung ohne Adresse angegeben, ist das ein konkretes Warnsignal. Ein seriöser Anbieter benennt hier vollständig und transparent, wer für Ihre Daten verantwortlich ist.
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Jede Datenverarbeitung braucht nach der DSGVO eine rechtliche Grundlage – das Unternehmen darf Ihre Daten nicht einfach verarbeiten, weil es das möchte. Die Datenschutzerklärung muss für jeden Verarbeitungszweck die konkrete Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO benennen. Für die Kontoeröffnung gilt in der Regel Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b), für Geldwäscheprüfungen eine rechtliche Verpflichtung (lit. c), für Marketingzwecke berechtigtes Interesse (lit. f) oder eine Einwilligung. Sind diese Angaben nur pauschal formuliert oder fehlen sie ganz, deutet das auf eine unvollständige Datenschutzerklärung hin.
Datenweitergabe, Speicherdauer und Drittlandtransfers
Eine vollständige Datenschutzerklärung muss offenlegen, an welche Kategorien von Empfängern Ihre Daten weitergegeben werden. Typische Empfänger bei Online Casinos sind Zahlungsdienstleister, Spielerschutzbehörden, Werbepartner und externe IT-Dienstleister (sogenannte Auftragsverarbeiter, die Daten im Auftrag des Casinos verarbeiten). Außerdem muss die Erklärung angeben, wie lange Daten gespeichert werden – Daten dürfen nach der DSGVO nur so lange aufbewahrt werden, wie es für den jeweiligen Zweck oder zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen erforderlich ist.
Besonders wichtig: Wenn Daten in Länder außerhalb der EU oder des EWR übermittelt werden (sogenannter Drittlandtransfer), muss die Datenschutzerklärung die Schutzmaßnahmen benennen – etwa EU-Standardvertragsklauseln, die sicherstellen sollen, dass Ihre Daten auch außerhalb der EU angemessen geschützt werden. Fehlen diese Angaben, ist das ein konkretes Defizit.
Auf einen Blick – Pflichtangaben nach Art. 13/14 DSGVO:
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
- Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (sofern vorhanden)
- Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen je Zweck
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern
- Speicherdauer oder Kriterien zur Festlegung der Dauer
- Hinweis auf Drittlandtransfers und Schutzmaßnahmen
- Hinweis auf Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung)
0 Kommentare