Anwalt kritisiert GGL-Praxis bei neuen Einsatzlimits

Die neuen Einsatzlimits für virtuelle Automatenspiele sorgen für juristische Kritik. Rechtsanwalt Dr. Nik Sarafi stellt infrage, ob die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder die Erhöhung auf bis zu 5 Euro pro Spiel rechtlich korrekt umgesetzt hat. Nach seiner Auffassung reicht eine Anpassung der Veranstaltererlaubnis nicht aus, wenn sich dadurch auch bereits genehmigte Spielautomaten wesentlich verändern.

 

Seit dem 1. Juli 2026 können Anbieter mit deutscher Erlaubnis unter bestimmten Voraussetzungen Einsätze von mehr als einem Euro bei virtuellen Automatenspielen ermöglichen. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat dafür eine gestufte Regelung mit Limits von bis zu 3 beziehungsweise 5 Euro eingeführt.

Die Umsetzung stößt nun jedoch auf juristische Kritik. Rechtsanwalt Dr. Nik Sarafi argumentiert in einem aktuellen Fachbeitrag, dass die GGL bei der Einführung der höheren Limits möglicherweise eine zweite Genehmigungsebene des Glücksspielstaatsvertrags nicht ausreichend berücksichtigt hat.

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GGL ermöglicht Einsätze von bis zu 5 Euro

Grundsätzlich sieht der Glücksspielstaatsvertrag bei virtuellen Automatenspielen weiterhin einen Höchsteinsatz von einem Euro pro Spiel vor. Seit Juli kann die GGL jedoch Abweichungen von diesem Limit erlauben. Über die nun höheren Einsatzlimits berichteten wir damals.

Die erste Stufe ermöglicht Spielern ab 21 Jahren Einsätze von bis zu 3 Euro. Für Einsätze von mehr als 3 und bis zu 5 Euro gelten zusätzliche Bedingungen. Spieler müssen unter anderem einen 90-tägigen Qualifikationszeitraum ohne auffälliges Spielverhalten durchlaufen. Zusätzlich muss der Anbieter ein spezielles Monitoring durchführen. Die Regelung gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2027.

Die GGL begründet die Anpassung unter anderem mit der Kanalisierung des Marktes. Ein attraktives reguliertes Angebot soll mehr Spieler innerhalb des von der Behörde beaufsichtigten Marktes halten.

Rechtsanwalt sieht Problem bei Genehmigung einzelner Spiele

Sarafis Kritik richtet sich vor allem gegen die Art, wie die höheren Einsatzlimits genehmigt wurden. Nach seiner Auslegung des Glücksspielstaatsvertrags existieren bei virtuellen Automatenspielen zwei unterschiedliche Erlaubnisebenen.

Die erste Ebene betrifft den Anbieter. Dieser benötigt eine Veranstaltererlaubnis der GGL. Die zweite Ebene betrifft dagegen jedes einzelne virtuelle Automatenspiel. Nach § 22a GlüStV darf ein Anbieter ein Spiel grundsätzlich erst anbieten, nachdem die zuständige Behörde die jeweilige Version genehmigt hat. Auch wesentliche Änderungen an einem bereits genehmigten Spiel benötigen eine Erlaubnis.

Nach Darstellung Sarafis hat die GGL die neuen Einsatzlimits jedoch über Änderungen an den Veranstaltererlaubnissen umgesetzt. Genau darin sieht der Jurist das mögliche Problem.

Ist ein höherer Einsatz bereits eine wesentliche Änderung?

Im Mittelpunkt der Kritik steht deshalb die Frage, ob ein Slot mit einem maximalen Einsatz von 3 oder 5 Euro rechtlich noch derselben genehmigten Spielversion entspricht wie ein Slot mit einem Limit von einem Euro.

Sarafi beantwortet diese Frage mit Nein. Nach seiner Auffassung gehört die Einsatzhöhe zu den wesentlichen Eigenschaften eines virtuellen Automatenspiels. Wird der mögliche Einsatz vervielfacht, verändere sich damit ein zentraler Parameter des Spiels. Eine solche Anpassung müsse deshalb möglicherweise für jedes betroffene Spiel separat genehmigt werden.

Der Anwalt kritisiert, dass die Änderung der Veranstaltererlaubnis allein diese Genehmigung nicht ersetzen könne. Der entsprechende Änderungsbescheid betreffe den zulässigen Rahmen für den Anbieter, genehmige jedoch nicht automatisch jede einzelne angepasste Spielversion.

GGL soll Anbieter nachträglich auf Änderungen hingewiesen haben

Besonders kritisch bewertet Sarafi ein weiteres Detail. Nach seinen Angaben soll die GGL die Anbieter nach der Einführung der neuen Limits darauf hingewiesen haben, dass wesentliche Änderungen an virtuellen Automatenspielen genehmigungspflichtig sind.

Die Betreiber seien demnach aufgefordert worden, vorgenommene Änderungen anzuzeigen. Anschließend solle geprüft werden, in welchen Fällen eine neue Erlaubnis erforderlich sei. Das von Sarafi erwähnte Schreiben ist allerdings nicht öffentlich zugänglich. Seine Darstellung stützt sich nach eigenen Angaben auf Informationen aus der Beratungspraxis.

Für den Rechtsanwalt wirft dieses Vorgehen die Frage auf, weshalb eine solche Prüfung erst nach Einführung der höheren Einsatzlimits erfolgt. Nach seiner Interpretation müsste die Genehmigung einer wesentlich veränderten Spielversion bereits vor dem Angebot erfolgen.

GGL betrachtet die höheren Einsatzlimits als zulässig

Die GGL selbst stellt die rechtliche Situation anders dar. Auf ihrer Website erklärt die Behörde ausdrücklich, dass Anbieter unter bestimmten Voraussetzungen eine Erhöhung des Höchsteinsatzes anbieten dürfen.

Voraussetzung ist eine entsprechende Erlaubnis der GGL sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und der Entscheidungsrichtlinie zur Anpassung des Höchsteinsatzes. Ob ein Anbieter die höheren Einsatzgrenzen tatsächlich nutzt, bleibt ihm überlassen.

Damit besteht derzeit vor allem eine unterschiedliche juristische Bewertung darüber, wie die verschiedenen Genehmigungsebenen miteinander verbunden sind.

Kritik geht über das neue Einsatzlimit hinaus

Sarafi kritisiert in seinem Beitrag zudem grundsätzlich die Abgrenzung zwischen erlaubtem und unerlaubtem Glücksspiel im deutschen Markt. Aus seiner Sicht reicht die Aufnahme eines Anbieters auf der GGL-Whitelist nicht zwangsläufig aus, um jedes von diesem Anbieter angebotene Spiel automatisch als erlaubt einzustufen.

Der Glücksspielstaatsvertrag verlangt zusätzlich eine Genehmigung der jeweiligen virtuellen Automatenspiele. Genau diese zweite Ebene werde in der öffentlichen Diskussion nach Ansicht des Rechtsanwalts häufig vernachlässigt.

Der Jurist verweist in diesem Zusammenhang außerdem auf zwei Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Halle vom 6. August 2026. Das Gericht hatte sich dort mit der Aufsichtspraxis der GGL beim Einzahlungslimit beschäftigt. Die Beschlüsse sind nicht rechtskräftig und betreffen nicht unmittelbar die neuen Einsatzlimits. Sarafi sieht darin dennoch Hinweise auf grundsätzliche Fragen zur bisherigen Vollzugspraxis der Behörde.

Juristische Debatte um GGL-Regelung dürfte weitergehen

Die Kritik zeigt, dass die Einführung der neuen Einsatzlimits nicht nur hinsichtlich des Spielerschutzes diskutiert wird. Auch die konkrete rechtliche Umsetzung rückt zunehmend in den Mittelpunkt.

Entscheidend ist dabei die Frage, ob eine Erhöhung des maximalen Einsatzes als wesentliche Änderung eines bereits genehmigten virtuellen Automatenspiels gilt. Sollte diese Auffassung bestätigt werden, könnten für einzelne angepasste Spiele zusätzliche Genehmigungen erforderlich sein.

Bislang handelt es sich dabei jedoch um die Rechtsauffassung eines Juristen und nicht um eine abschließende gerichtliche Entscheidung. Für Spieler und Anbieter gilt daher weiterhin die von der GGL veröffentlichte Regelung: Der Höchsteinsatz beträgt grundsätzlich einen Euro, kann bei entsprechend zugelassenen Anbietern und unter den festgelegten Voraussetzungen aber auf bis zu 3 beziehungsweise 5 Euro erhöht werden.

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Seit seiner Kindheit hat Nils gerne gelesen und selbst Texte geschrieben. Nach jahrelanger Unschlüssigkeit, was den späteren Beruf angeht, führte währ...

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