GGL erklärt Regeln für Glücksspielwerbung in FAQ

Die GGL hat zum Aktionstag Glücksspielsucht am 30. September 2026 ein FAQ zu Werberegeln für Online-Glücksspiel veröffentlicht. Es klärt, wann Werbung zulässig ist, welche Zeitfenster gelten und wie die Whitelist funktioniert – alles Themen, die wir in unseren Casino Nachrichten regelmäßig einordnen.

 

Werbung für erlaubtes Online-Glücksspiel bleibt grundsätzlich zulässig

Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) schafft die rechtliche Grundlage dafür, dass Werbung für Online-Glücksspiel in Deutschland erlaubt ist – allerdings nur für Anbieter mit einer gültigen deutschen GGL-Erlaubnis. Die GGL stellt in ihrem FAQ klar: Wer eine solche Erlaubnis besitzt, darf sein Angebot bewerben.

Die Logik dahinter ist nachvollziehbar. Der GlüStV 2021 verfolgt das Ziel, den Spielbetrieb in geregelte Bahnen zu lenken. Werbung für lizenzierte Anbieter unterstützt dieses Ziel, weil sie Spieler zu kontrollierten, überwachten Angeboten führt. Werbung für Anbieter ohne deutsche Erlaubnis ist hingegen unzulässig – hier sollten Sie als Verbraucher besonders aufmerksam sein.

Das Thema Glücksspielwerbung ist nicht nur in Deutschland aktuell. Auch in den Niederlanden wird es derzeit diskutiert. Dort hat das Parlament erst kürzlich in einer Abstimmung ein Glücksspielwerbungsverbot abgelehnt.

Für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele gilt das Werbeverbot von 6 bis 21 Uhr

Werbung für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele darf in Deutschland nur zwischen 21 Uhr und 6 Uhr ausgestrahlt oder verbreitet werden. Außerhalb dieses Zeitfensters ist jede Werbung für diese drei Produktarten unzulässig – unabhängig davon, ob der Anbieter eine GGL-Erlaubnis besitzt.

Für Sportwettenwerbung gelten laut GGL zusätzliche Einschränkungen. Welche konkreten Sonderregeln dabei im Einzelnen greifen, erläutert das FAQ allerdings nicht abschließend. Hier sollten Sie als Compliance-Verantwortlicher besonders aufpassen und im Zweifel rechtliche Beratung einholen.

Wichtig: Das Zeitfenster betrifft die Ausstrahlung und Verbreitung – also TV, Radio, Online-Kanäle und andere Medien gleichermaßen. Medien und Werbeträger tragen dabei eine eigene Mitverantwortung für die Einhaltung dieser Vorgaben.

Die GGL verknüpft Werbung mit Spielerschutz, Jugendschutz und Suchtprävention

Glücksspielwerbung ist im deutschen Markt kein Selbstzweck: Der GlüStV 2021 verknüpft die Werbeerlaubnis direkt mit konkreten Schutzzielen. Anbieter mit GGL-Lizenz müssen sicherstellen, dass ihre Werbung weder Minderjährige noch gefährdete Personen anspricht.

Laut FAQ der GGL sind Anbieter verpflichtet, in ihrer Werbung aktiv auf Suchtrisiken hinzuweisen und Hilfsangebote zu benennen. Werbebotschaften dürfen Glücksspiel nicht verharmlosen oder als risikofreie Freizeitbeschäftigung darstellen. Wer diese Vorgaben missachtet, riskiert den Entzug der Erlaubnis. Für Sie als Spieler bedeutet das: Werbung lizenzierter Anbieter muss erkennbar verantwortungsvoll gestaltet sein.

Werbezeitfenster nach Produktart

Produktart Erlaubtes Werbezeitfenster
Virtuelle Automatenspiele 21:00 – 06:00 Uhr
Online-Poker 21:00 – 06:00 Uhr
Online-Casinospiele 21:00 – 06:00 Uhr

Über die Whitelist lässt sich die Erlaubnis eines Anbieters prüfen

Die amtliche Whitelist der GGL ist das zentrale Werkzeug, um zu prüfen, ob ein Anbieter eine gültige deutsche Erlaubnis besitzt. Sie listet alle zugelassenen Anbieter mit ihrer jeweiligen Domain auf und ist öffentlich zugänglich.

Wichtig: Eine Listung auf der Whitelist bestätigt ausschließlich, dass das Angebot selbst erlaubt ist. Sie bedeutet nicht automatisch, dass jede Werbeform dieses Anbieters zulässig ist. Timing, Kanal und Zielgruppe der Werbung unterliegen weiterhin den Vorgaben des GlüStV 2021.

Für die Online Casino Lizenzen relevante Prüfung empfiehlt die GGL, die Domain des beworbenen Anbieters direkt in der Whitelist abzugleichen. Taucht sie dort nicht auf, sollten Sie die Werbung nicht weiterverbreiten und den Fall dokumentieren.

Vorgehen bei Verdacht und offene Detailfragen

Stoßen Sie auf Glücksspielwerbung, die Ihnen verdächtig vorkommt, empfiehlt die GGL einen klaren Ablauf: Prüfen Sie zunächst über die amtliche Whitelist, ob der beworbene Anbieter eine gültige Erlaubnis besitzt. Fehlt der Eintrag, sollten Sie die Werbung sorgfältig dokumentieren (Screenshot, URL, Anbietername, Datum, Uhrzeit) und der GGL melden.

Das FAQ der GGL klärt Grundsatzfragen, lässt aber Detailfragen offen. Wie einzelne Werbeformate konkret bewertet werden, welche Sonderregeln bei Sportwettenwerbung exakt gelten und welche Sanktionen im Einzelfall drohen, bleibt unklar. Werbetreibende sollten hier im Zweifel rechtlichen Rat einholen.

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Seit seiner Kindheit hat Nils gerne gelesen und selbst Texte geschrieben. Nach jahrelanger Unschlüssigkeit, was den späteren Beruf angeht, führte währ...

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